Golfausrüstung

Unser besonderes Plus: vier Jahre Ersatz zum Neuwert für Ihre neuen Ausrüstungsgegenstände

 

Bei Abhandenkommen oder Zerstörung der Ausrüstung ersetzen wir den Wert, der allgemein erforderlich ist, um neue Sachen gleicher Art und Güte anzuschaffen – ohne jeden Altersabzug. 

Ab dem vierten Jahr wird der Versicherungswert um 50 Prozent reduziert. Bei beschädigter Ausrüstung kommen wir für die Reparaturkosten bis 75 Prozent des Versicherungswerts auf.

Das ist versichert

  • Golfschläger (Hölzer, Eisen, Wedges) 
  • Golfbags 
  • Trolleys 
  • Golfbälle 
  • Golfhandschuhe 
  • Zubehör wie Tees, Pitchgabeln, Schirme, Zähler und Handtücher
  • etc.

Nicht versichert sind Bekleidung und Elektro-Cars.

Das leistet unsere Sportgeräte-Versicherung

Ersetzt werden Schäden bei Verlust, Zerstörung und Beschädigung z. B. durch

  • Unfall des Transportmittels 
  • Brand, Blitzschlag, Explosion 
  • Einbruchdiebstahl, Diebstahl, Raub, Abhandenkommen und räuberische Erpressung

 

Der Versicherungsschutz gilt auch, wenn sich Ihre Ausrüstung im Gewahrsam eines Beförderungsunternehmens, eines Beherbergungsbetriebes, eines Gepäckträgers oder einer Gepäckaufbewahrung befindet.

Ob zu Hause oder auf Reisen: Die Zurich Sportgeräte-Versicherung bietet Ihnen finanziellen Ersatz bei Verlust, Diebstahl oder Beschädigung Ihrer hochwertigen Golfausrüstung.

 

 

Hier finden Sie uns

Zurich Geschäftsstelle

Karsten Droefke

Frankenstraße 26

40476 Düsseldorf

Kontakt

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