Der „Ehrbare Kaufmann“
Seit mehreren Jahrhunderten trägt der Versicherungsvermittler dazu bei, dass für den Einzelnen, aber auch für Unternehmen und staatliche Einrichtungen Risiken kalkulierbar sind, dass der Einzelne eine finanzielle Absicherung bei Krankheit, Berufsunfähigkeit und Alter erhält und die staatlich geförderte private Vermögensbildung erfolgreich ist. Der Versicherungsvermittler handelt als Kaufmann, der durch feststehende und tradierte Tugenden eines ehrbaren Kaufmanns zunächst im Interesse seiner Kunden handelt, dessen Wohl er nicht aus den Augen verliert. Daher bringt der Kunde seinem Versicherungsvermittler ein hohes und auf Dauer angelegtes Vertrauen entgegen. Die Tugenden eines ehrbaren Kaufmanns sind Grundlage der Unternehmenstätigkeit der selbständigen Versicherungskaufleute und werden von den Mitgliedern des Bundesverbandes Deutscher Versicherungskaufleute e.V. (BVK) durch Anerkennung des BVK-Leitbildes und der Berufsregeln verpflichtend gelebt.