Unser besonderes Plus: vier Jahre Ersatz zum Neuwert für Ihre neuen Ausrüstungsgegenstände
Bei Abhandenkommen oder Zerstörung der Ausrüstung ersetzen wir den Wert, der allgemein erforderlich ist, um neue Sachen gleicher Art und Güte anzuschaffen – ohne jeden Altersabzug.
Ab dem vierten Jahr wird der Versicherungswert um 50 Prozent reduziert. Bei beschädigter Ausrüstung kommen wir für die Reparaturkosten bis 75 Prozent des Versicherungswerts auf.
Nicht versichert sind Bekleidung und Elektro-Cars.
Ersetzt werden Schäden bei Verlust, Zerstörung und Beschädigung z. B. durch
Der Versicherungsschutz gilt auch, wenn sich Ihre Ausrüstung im Gewahrsam eines Beförderungsunternehmens, eines Beherbergungsbetriebes, eines Gepäckträgers oder einer Gepäckaufbewahrung befindet.
Ob zu Hause oder auf Reisen: Die Zurich Sportgeräte-Versicherung bietet Ihnen finanziellen Ersatz bei Verlust, Diebstahl oder Beschädigung Ihrer hochwertigen Golfausrüstung.